Top-Managerlöhne steigen, Durchschnittslöhne sinken
Das Resultat der Managerlohn-Studie zeigt es in diesem Jahr erneut: Das Ja des Schweizer Stimmvolkes im März 2013 zur Abzocker-Initiative und ihre Umsetzung in der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV)1 haben das Wachstum der Löhne des Top-Managements nicht gebremst. Von 2011 bis 2018 sind ihre Löhne um satte 19 Prozent gestiegen, während die Löhne generell nur um 4,3 Prozent gestiegen sind. Das Lohnwachstum der obersten Kader ist um über das Vierfache höher als bei den Arbeitnehmenden. Dieses Auseinanderklaffen zwischen den obersten und den untersten Löhne ist für die Arbeitnehmenden ein Ärgernis. Im Durchschnitt aller untersuchten Unternehmen beträgt die Lohnschere zwischen dem Lohn des/der CEO und dem tiefstem Lohn 1:98. Bei den untersuchten Unternehmen ist es also im Schnitt so, dass der oberste Chef rund hundert Mal mehr verdient als die Person mit dem tiefsten Lohn. Von den untersuchten Unternehmen sind 37 Managerinnen und Manager im Lohnkartell und verdienen mindestens 100 Mal mehr als der tiefste Lohn im Unternehmen. Hauptsächlich wegen den höheren Managerlöhnen bei der Credit Suisse sind 10 Personen mehr im Lohnkartell. Für Travail.Suisse ist das Lohnwachstum bei den obersten Kadern unverständlich und ungerecht. In einem Unternehmen sollen alle Mitarbeitenden höhere Löhne erhalten und nicht nur das Top-Management. Diese ungerechtfertigte Lohnpolitik kritisiert Travail.Suisse in aller Deutlichkeit. Die Arbeitnehmenden mussten im letzten Jahr sogar mit einem Reallohnrückgang leben, während insbesondere die Krankenkassenprämien deutlich gestiegen sind. Einmal mehr ist für Travail.Suisse klar, dass es in den kommenden Lohnverhandlungen generell wieder deutliche Lohnerhöhungen braucht. Was oben gilt, muss auch bei den unteren Löhnen gelten!
Mit den zusammengetragenen Daten aus den Geschäftsberichten der Unternehmen sorgt Travail.Suisse für Transparenz, die eine gesellschaftliche Debatte über die Managerlöhne erst ermöglicht. Eigentlich haben die Stimmberechtigten mit der Annahme der Abzocker-Initiative klar ausgedrückt, dass sie eine spürbare Veränderung wünschen. Verwaltungsräte und Generalversammlungen der Unternehmen haben die Meinung des Schweizer Volkes bis jetzt nicht ernst genommen. Im letzten Jahr haben immerhin einige Generalversammlungen eine tiefere Zustimmungsquote gezeigt. Unter 80 Prozent Zustimmung gab es bei UBS und Swatch. Bei unserer Untersuchung liegt die durchschnittliche Zustimmung bei rund 89 Prozent, rund 5 Prozent höher als im letzten Jahr - abgelehnt wurden keine.
Im vergangenen Jahr gab es im Parlament bei der Debatte um die Aktienrechtsrevision (16.077) eine fast einjährige Pause. Deshalb bleibt es dabei: Der Bundesrat hat mit der VegüV nur Minimalbestimmungen erlassen. Das Parlament hat es in der Aktienrechtsreform bisher verpasst, dem Gesetz Zähne zu verleihen. Nicht einmal ein Verbot der prospektiven Genehmigung der Bonuszahlungen fand vor einem Jahr im Nationalrat eine Mehrheit. Zur Erinnerung: Die Leistungslöhne des Top-Managements werden bei vielen Unternehmen im Voraus von der Generalversammlung genehmigt. Das ist systemfremd und unverständlich. Nur wenige Unternehmen nehmen eine retrospektive Genehmigung der variablen Vergütungen vor.
Für Travail.Suisse sind die folgenden Massnahmen nötig:
Verbot prospektiver Boni-Genehmigungen: Der Ständerat soll bei der laufenden Aktienrechtsreform ein Verbot der vorgängigen Genehmigung der Boni ins Gesetz aufnehmen.
Keine Umgehungsmöglichkeiten für das Verbot der Antrittsentschädigungen: Wechselt ein Manager den Arbeitgeber, so kann er vom neuen die entgangenen Boni erhalten – ohne zu wissen, ob die Leistung beim früheren Arbeitgeber die Boni gerechtfertigt hätte. Dies widerspricht dem Leistungsgedanken von Boni und entspricht einer versteckten Antrittsprämie und gehört verboten.
Ausweitung der Transparenz: Auch über die Antrittsleistungen und die Zahlungen für die Alterssicherung der Geschäftsleitungsmitglieder sind in den Geschäftsberichten transparent auszuweisen. Die Vergütungsberichte müssen noch transparenter werde.
Offenlegungspflicht für Pensionskassenbeiträge: Zusatzeinzahlungen in die Pensionskassen von Konzernleitungsmitglieder in der Höhe von mehreren hunderttausend Franken sind keine Seltenheit. So erhalten die Top-Manager ausserordentlich hohe Vergütungen über die berufliche Laufbahn hinaus – in meist unbekannter Höhe. Diese Zusatzeinzahlungen werden nur vereinzelt in den Geschäftsberichten eindeutig ausgewiesen und sind somit oft verschleiert und intransparent.
Solidaritätsbeitrag bei hohen Einkommen: Ein Solidaritätsbeitrag bei den hohen Einkommen führt dazu, dass die ganze Gesellschaft einen Zusatznutzen hat. Die Steuerprogression, die heute bei ca. 750‘000 Franken endet, kann weitergeführt werden.
Vorbild bei den staatsnahen Betrieben: Das Kaderlohnreporting des Bundes hat die Top-Saläre erneut ausgewiesen und gezeigt, dass es weiterhin Löhne gibt, die höher sind als jene des Bundesrates. Das Millionensalär von SBB-Chef Meyer spricht Bände. Die staatsnahmen Unternehmen müssen als Vorbildfunktion dienen und die Forderung des Parlamentes zügig umsetzen. Der Bundesrat hat versprochen einen Lohndeckel durchzusetzen. Er muss nun Taten folgen lassen.
Es braucht Geschlechterrichtwerte für die Führungsetage: Obwohl der Anteil Frauen in der Konzernleitung in unserer Stichprobe mit 8,8 Prozent einen Höchstwert erreicht, ist er immer noch zu tief. In den Verwaltungsräten ist der Anteil auf 25,6 Prozent gestiegen. Die Zahlen der Managerlohn-Studie zeigen, dass Geschlechterrichtwerte nötig sind – immerhin hat das der Ständerat letzte Woche auch verstanden und den Richtwerten zugestimmt.